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Das Aufbauseminar für Fahranfänger (ASF) ist eine verkehrspädagogische Maßnahme, die für Fahranfänger in der Probezeit verpflichtend wird, wenn sie wegen eines schwerwiegenden oder zwei weniger schwerwiegenden Verkehrsverstößen auffällig geworden sind. Die Teilnahme wird von der Fahrerlaubnisbehörde angeordnet und muss innerhalb einer festgelegten Frist absolviert werden. Das Seminar besteht aus vier Sitzungen à 135 Minuten sowie einer praktischen Fahrprobe. Ziel ist es, das Fahrverhalten kritisch zu hinterfragen, Verstöße zu reflektieren und sicherheitsbewusstes Fahren zu fördern. Wird das Seminar nicht fristgerecht absolviert, droht der Entzug der Fahrerlaubnis. Zudem wird die Probezeit um zwei Jahre verlängert.
Betroffen sind Fahrer der Führerscheinklassen A1, A2 und B, also Motorrad- und Pkw-Fahrer. Die Auffälligkeit wird durch einen Bußgeldbescheid oder eine behördliche Verwarnung festgestellt. In diesem Fall erhält der betroffene Fahranfänger eine offizielle Aufforderung zur Teilnahme am Seminar. Wichtig: Wer das ASF-Seminar nicht innerhalb der gesetzten Frist absolviert, riskiert den Entzug der Fahrerlaubnis. Zusätzlich verlängert sich die Probezeit automatisch um zwei Jahre.
Das ASF-Seminar besteht aus vier theoretischen Gruppensitzungen und einer Fahrprobe.